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Entnehmen Sie bei batteriebetriebenen Hörsystemen die Batterie aus dem Fach und lassen Sie es geöffnet.
Entnehmen Sie eine Trockenkapsel aus der Verpackung und legen Sie sie in ein verschließbares Gefäß. Wir empfehlen die Verwendung des Trockenbechers.
Legen Sie die Kapsel so ab, dass die beklebte Seite nach oben zeigt und die Kristalle somit nicht in Kontakt mit den Hörsystemen kommen.
Legen Sie Ihre Hörsysteme mit in das Gefäß und schließen Sie es.
Eine Kapsel sollte ca. alle 2 Monate ausgetauscht werden oder sobald sich alle Kristalle weiß verfärbt haben.
EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung in voller Größe öffnen (neuer Tab)
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Mehr zu Ihren Rechten: europa.eu/youreurope/garantien
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.